Abmahnung für Weblog wegen einer Wortmarke

Der Deutsche Olympische Sportbund, ein Dachverband des Nationalen Olympischen Komitees und des Deutschen Sportbundes, unterstellt offenbar dem “Saftblog“, nach eigenen Angaben, die strategische Nutzung des Begriffes “Olympia” auf seiner Webseite:

“Rufausbeutung, Urheberrechtsverletzung, Irreführung, Markenrechtsverletzung”,

so werden mutmaßlich die “Delikte” umschrieben, die einen Streitwert in Höhe von 150.000 EURO - in Worten HUNDERTFÜNZIGTAUSEND EURO - begründen sollen, die wiederum eine Anwaltsrechnung in Höhe von 1000 bis 3000 EURO bedeuten können.

mahnung.gif

Udo Vetter, German-Top-20-Blogger und Anwalt schreibt:

Bis auf die Veröffentlichung der olympischen Ringe ist es wirklich schwer zu erkennen, wo in diesen harmlosen, für den olympischen Gedanken sicher auch nicht schädlichen Artikeln die Rechte des mir bislang unbekannten Sportbundes, dem wahrscheinlich alles rund um Olympia und die Olympischen Spiele gehört, verletzt sein sollten.

Thüringer Blogs äußern sich folgendermaßen zum Thema:

Yetanotherblog:

Die erste Mahnung (nicht Abmahnung) sollte gebührenfrei sein und sinnvoll begründet, so dass auch der Normalbürger den Text versteht. Dann hat man Zeit zur reagieren. Ist der Inhalt nicht haltbar oder unbegründet, dann wird eine Strafe für unbegründete Abmahnungen in Höhe von 10000 Euro pro Mahnung fällig. Der Mahner muss bei Nichtanerkennung der Abmahnung durch den Abgemahnten gerichtlich vorgehen und trägt das volle Risiko, falls er nicht Recht bekommt.

Kassandra:

Angeblich würde dem den Deutschen Olympischen Sportbund e.V. ein Schaden von 150.000 Euro entstehen.
Hä? Weil über die Olympiade hingewiesen wurde? Brauchen die keine Zuschauer, um ihre Werbung zu verkaufen? Ok, Saftblog ist ein Firmen-Blog. Aber auch hier arbeiten Menschen, die über Gott und die Welt und auch Sport reden.
Die postings sind übrigens älter als der DOSB

Blumenstraße

Ich finde das eine ganz große Sauerei, hier wird offenbar versucht, mit allen Mitteln Reibach zu machen die eigenen Interessen durchzusetzen. Früher hat man einfach aufgefordert, die entsprechenden Inhalte vom Netz zu nehmen, heute wird abgemahnt. Und das von einem Verein, der sich teilweise aus Steuergeldern finanziert.[…] Aus Solidariät zu den Walthers bestelle ich jetzt erstmal ein paar Saftboxen. So!

Die Informationslage zu diesem Fall ist allerdings gegenwärtig ausgesprochen dünn. Bekannt sind bisher nur die mutmaßlichen Hauptvorwürfe, der Gegenstand der Kritik und der Abmahnende, nicht jedoch deren Verknüpfungen.

Der Sache dienlich wäre eine unfassendere Information über die Vorwürfe und deren Begründungen, ohne natürlich die Rechte des Klägers zu beschneiden.

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3 Responses to “Abmahnung für Weblog wegen einer Wortmarke”

  1. problematik.net » und wieder eine abmahnung… oder wie der deutsche olympische sportbund werbung für seine sache macht… Says:

    […] olympische sportbund werbung für seine sache macht…’ RSS feed fuer kommentare und trackback URI fuer ‘und wieder eine abmahnung… oder wie der deutsche olympische sportbund werbung fürseine sache macht…’   […]

  2. Nur Gedanken :: FÜNF RINGE SIE ZU KNECHTEN :: December :: 2006 Says:

    […] Ja, ich geb’s zu. Die Überschrift dieses Artikels schmückt sich mit fremden Federn. Doch kein Kommentar zur Abmahnung des Saftblogs durch den De*tsch*n Ol*mp*sch*n Sp*rtb*nd sticht meiner Meinung nach besser als die Analogie, die Multimediadesign.net zwischen dem Golum und dem DOSB zieht. Und das nicht, weil sich zum ersten Mal die bloggende Zivilgesellschaft geschlossen schützend vor ein Unternehmen stellt, sondern weil die Motivation des DOSB, das Saftblog abzumahnen, so offensichtlich auf den niederen Instinkten Gier, Neid, Mißgunst und Mißtrauen beruht. Die Misantropie, die in jeder Zeile der eilig nachgeschobenen, offiziellen Stellungnahme von DOSB-Pressesprecher Michael Schirp mitschwingt, wirkt diesem Eindruck nicht gerade entgegen. […]

  3. szeneblogger Says:

    DER DOSB KANN DIESEN PROZESS NICHT GEWINNEN. Wie wir ja heute auch alle z.B. bei Robert Basic, im Lawblog usw. lesen, Blogs,die sich inzwischen immer mehr der Rechtsmeinung der ersten “Scharfmacher” gegen den DOSB, z.B. happywinnerblog, anschließen.

    ABER LEIDER sollen, hören wir seit Stunden am Telefon, seltsame “VERMITTLER” jetzt übers Wochenende versuchen, DEN FÜR DEN DOSB TÖDLICHEN GANG ZUM BUNDESVERFASSUNGSGERICHT ZU VERHINDERN.

    Statt also dass das verfassungswidrige Olympiaschutzgesetz (OlympiaSchG) durch die längst überfällige Vorlage beim Bundesverfassungsgerichtshof dorthin befördert wird, wo es hingehört, nämlich a la basura, sprich in den Mülleimer der deutschen Rechtsgeschichte, treten nun auf Druck des DOSB und der von ihm finanziell abhängigen PR- und Werbeagenturen in zahllosen Blogs lauter nette “Vermittler” auf. Bravo. Diese wollen dem armen Saftbloggi “helfen”, damit nicht noch mehr Unglück passiert. Das ist Rückgrat - das ist Deutschland im Herbst.

    Zur Abschaffung eines verfassungswidrigen Gesetzes sind keine PR-Agenturen, Werbeberater des DOSB oder bloggende Vermittler aller Art notwendig, die dem armen Saftbloggi durch “hilfreiche” Telefonate mit irgendwelchen subalternen Pressesprechern helfen (”Wir haben soeben blitzartig mit einem Mitarbeiter eines Assistenten eines Pressesprechers telefoniert, knie, knie, schleim, schleim “…), sondern für die Abschaffung eines verfassungswidrigen Gesetzes ist der Bundesverfassungsgerichtshof (BVG) zuständig.

    Der DOSB verteidigt mit seiner Abmahnung eine Marke, die er gar nicht besitzt, ja die es nicht einmal gibt. Schon der Rechtsvorgänger, das ehemalige NOK, hat mehrere Versuche gemacht, die olympischen Ringe als Marke beim deutschen Patent- und Markenamt einzutragen. Alle Versuche scheiterten mit der Aussage des DPMA, die olympischen Ringe seien, da schon seit über hundert Jahren in allgemeinem weltweiten Gebrauch, nach deutschem Recht nicht als Marke einzutragen.

    Der DOSB beruft sich nun daher auf das OlympSchG (Olympiaschutzgesetz).

    Bisher hat sich erst ein Gericht mit diesem Gesetz auseinandergesetzt, und zwar bekanntlich im Verfahren DOSB gegen Lucky Strike das Landgericht in Darmstadt. Und dessen Urteil vom 22.11.2005 war eindeutig:
    “Als einmalige und kompetenzüberschreitende gesetzgeberische Maßnahme verstößt das Olympiaschutzgesetz gegen höherrangiges Verfassungsrecht; daher kann seine Einhaltung nicht verlangt werden”.

    Es ist daher anzunehmen, dass auch der Bundesverfassungsgerichtshof sich dieser Rechtsansicht anschließt und das Gesetz aufhebt. Damit hat auch das Saftblog nichts zu befürchten.

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