Heute: “Darf ich einfach so ein Blog aufmachen, oder muß ich mich vorher bei der jeweiligen Landesblogzentrale (LBZ) melden?”
Folgende Zuschrift erreichte unsere Redaktion gestern abend:
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich weiß, dass ich bei Ihnen als Hesse an der falschen Adresse bin, kann aber keine Kontaktdaten zur Hessischen Blogzentrale finden und wende mich darum an Sie, in der Hoffnung, dass Sie meine Anfrage weiterleiten können.
Nachdem ich jetzt längere Zeit Blogs gelesen habe, habe ich mich dazu entschieden, selber auch mal ein Blog zu starten. Darin soll es hauptsächlich um mein Privatleben gehen, also zum Beispiel, wie ich den Teich im Garten reinige, damit diese fiesen Kröten da nicht mehr rumhüpfen und unsere Nachtruhe stören, oder aber auch so Sachen über das iPhone oder so, was man halt überall liest.
Ich würde von Ihnen nun gerne die nötigen Unterlagen zugeschickt bekommen, damit ich das Blog starten darf.
Mit freundlichen Grüßen
Unsere Antwort:
Sehr geehrter Herr,
Danke für Ihre Zuschrift. Wir haben uns sehr darüber gefreut. Leider können wir Ihre Anfrage derzeit nicht an die Hessische Blogzentrale weiterleiten, da unsere Systeme noch nicht vernetzt sind.
Die momentane Gesetzeslage erlaubt es uns aber, Ihnen die nötige Genehmigung zur Eröffnung eines Blogs erteilen zu dürfen, da Bloggen derzeit noch nicht in der Hoheit der Länder liegt. Bitte warten Sie mit der Aufnahme des Blogbetriebes nicht zu lange, denn ein entsprechender Gesetzesantrag ist bereits in Vorbereitung. Blogs, die vor dem noch zu benennenden Stichtag eröffnet wurden, werden voraussichtlich von der BBG (Blogbetriebsgebühr) befreit bleiben. Auch wenn die LBZ (Landesblogzentrale) bereits Gebührenbescheide verschickt, können Sie sich derzeit noch unbesorgt zurücklehnen und auf die Altblogklausel berufen.
Für die weiteren technischen Details zur Eröffnung eines Blogs, wenden Sie sich bitte an einen Blogdienst Ihrer Wahl. Dieser wird Ihnen entgeltfrei oder gegen eine geringe Gebühr, die nötigen technischen Geräte zum Betrieb eines Blogs zur Verfügung stellen. Eine Auswahl von Internetadressen mit populären Diensten in Deutsch oder Englisch finden Sie anhängend.
Wir hoffen, Ihnen ausreichend gedient zu haben.
Mit freundlichen Grüssen,
Die TeBeZet
Blogdienste
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http://www.twoday.net/
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Nein, kein Witz!