Startschuß für “Mehr Demokratie in Thüringen”
Heute wurde in verschiedenen Thüringer Gemeinden eine Unterschriftensammlung gestartet, mit der ein Antrag auf ein “Volksbegehren für mehr Demokratie” gestellt werden soll.
Fünftausend Unterschriften werden dafür benötigt. Mit dem Volksbegehren soll wiederum ein Volksentscheid beantragt werden. Für diesen Antrag auf Volksentscheid, der Volksbegehren genannt wird, werden etwa 200.000 Unterschriften gebraucht. Ist auch dieser Schritt erfolgreich, kann der Landtag dem Antrag zustimmen, wodurch der Volksentscheid nicht mehr notwendig wäre.
Stimmt der Landtag dem Gesetzentwurf jedoch nicht zu, muß ein Volksentscheid herbeigeführt werden. Für einen erfolgreichen Volksentscheid wird die Zustimmung der einfachen Mehrheit (mehr hat als die Hälfte der abgegebenen, gültigen Stimmen) gebraucht. Dies gilt jedoch nur, wenn mehr als ein Viertel (25%) der Stimmberechtigten zugestimmt haben. 
Mit dem erfolgreichen Volksbegehren soll wiederum erreicht werden, dass Bürgerbegehren und Bürgerentscheide in Thüringen grundsätzlich erleichtert werden werden.
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“In wichtigen Angelegenheiten können Bürgerinnen und Bürger einer Stadt oder Gemeinde einen Antrag auf Bürgerentscheid stellen. Dieser Antrag, der von einem bestimmten Anteil von Wahlberechtigten unterzeichnet sein muss, wird Bürgerbegehren genannt (…) In Thüringen – wo die ungünstigsten Bedingungen bestehen – stellen Bürgerbegehren eine große Ausnahme dar. (…)
Nach einem erfolgreichen Bürgerbegehren kann das zuständige Gremium z. B. der Gemeinderat dem Begehren zustimmen, dann kommt es nicht zum Bürgerentscheid.
In der Abstimmung entscheidet meist nicht allein die Mehrheit der abgegebenen Stimmen (Mehrheitsprinzip), sondern es wird gefordert, dass diese zugleich einen Mindestanteil der Abstimmungsberechtigten darstellt”





Wie aus gewöhnlich gut unterrichteten Kreisen verlautet, soll die gefährliche chemische Substanz “
