Bürger bestimmen in Thüringen (so gut wie) nicht mit

In Thüringer Kommunen hat es in den Jahren seit der Wende nur 69 Verfahren direkter Demokratie und Bürgerbeteiligung gegeben, von denen fast die Hälfte für unzulässig erklärt wurde.

Zusammen mit der Forschungsstelle Bürgerbeteiligung und Direkte Demokratie an der Universität Marburg hat der Verein Mehr Demokratie e.V. einen bundesweiten Bericht über Bürgerbegehren in den deutschen Bundesländern in den letzten 50 Jahren veröffentlicht. Nach diesem Bericht soll es in Deutschland seit 1956 insgesamt 4587 direktdemokratische Verfahren auf Kommunalebene gegeben haben, von denen 2226 in einem Bürgerentscheid endeten.

Bürgerbegehren und Bürgerentscheide können von einfachen Bürgern oder den Gemeinderäten herbeigeführt werden. Im ersten Fall müssen sich je nach Größe der Gemeinde drei bis zehn Prozent der Stimmberechtigten in einem Bürgerbegehren für den Entscheid aussprechen. Im zweiten Fall bedarf es einer Zweidrittel-Mehrheit im Gemeinderat.

dide.jpgIn Thüringen hat es in den vergangenen 15 Jahren, seit Einführung der Möglichkeit eines Bürgerbegehrens, jedes Jahr nur fünf direktdemokratisches Verfahren gegeben, in Bayern waren es 143. Verglichen mit der Einwohnerzahl brauchte es in Bayern etwa 10.000 Bürger, um jährlich ein basisdemokratisches Verfahren einzuleiten – in Thüringen waren es etwa 500.000 Bürger.

Als Ursachen für die geringe Bereitschaft der Thüringer für direkte Demokratie gelten die restriktiven Verfahrensregeln, der Ausschluß vieler Themen und die hohen Beteiligungsquoren. Bisher bedarf es der Zustimmung von 25% der Stimmberechtigten Bevölkerung zu einem Bürgerentscheid. Interessieren sich 76% Prozent der Stimmberechtigten Bürger einer Gemeinde nicht für das Thema oder sind sie anderer Auffassung als die Antragsteller, so hat das Bürgerbegehren keine Chance.

Deshalb wurde im August des vergangenen Jahres der Startschuß für ein “Volksbegehren für mehr Demokratie in Thüringen” gegeben. Mit diesem Volksentscheid soll erreicht werden, dass Bürgerbegehren und Bürgerentscheide grundsätzlich erleichtert werden.

Die Zustimmungs-Beteilungsquote für Bürgerbegehren und Bürgerentscheide soll auf 7% bis 20% gesenkt werden.

Mehr zum Thema gibt es hier: Startschuß für “Mehr Demokratie in Thüringen”

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