Die Lauinger-Affäre (die Hintergründe können sie u.a. hier nachlesen) hat in den letzten Wochen immer mehr an Fahrt aufgenommen und ist inzwischen zur Referenten-Affäre geworden.
Für den Leiter der Thüringer Staatskanzlei, Prof. Dr. Benjamin I. Hoff, ist die Sache klar:
Im Plenarprotokoll der Rede des Staatskanzleichefs läßt sich zum Thema “Rolle des Persönlichen Referenten” dann also folgende Stellungnahme nachlesen:
Am 27. Juni, nachdem die Entscheidung der Ministerin bereits vier Tage lang getroffen worden war und die Hausleitung des TMBJS die Erwartung gegenüber der Fachebene des TMBJS geäußert hat, dass die Entscheidung insoweit materiell umgesetzt wird, dass Familie Lauinger das Zeugnis für ihren Sohn erhält, das ein Vorrücken in die Klasse 11 bei Ermöglichung der Externen-prüfung zur BLF am Ende des Schuljahres der Klasse 11 vorsieht.
Der Satz ist nicht abgeschlossen und wird auch im Folgenden nicht aufgelöst. Das hinterläßt bereits ein ausreichend unangenehmes Gefühl. Es wird noch unangenehmer, wenn man sich vergegenwärtigt, was Hoff eigentlich meinte. Die
THÜRINGER ALLGEMEINE hat die verklausulierte Formulierung einmal für uns aufgelöst:
Laut Aktenlage teilte Klaubert den Anwesenden mit, dass sie die von ihr ursprünglich gebilligte Kompromisslösung immer noch für die sinnvollere halte: Also Vorrücken des Sohns in die 11. Klasse unter der Bedingung, die Prüfung nachzuschreiben.
Das aber war nicht die Letztentscheidung. Die Letztentscheidung war das Vorrücken des Sohnes von Lauinger ohne Prüfung.
Der sonst stilistisch nicht nur geschliffen formulierende, sondern auch immer taktvoll bleibende Leiter der Staatskanzlei macht dann eine erstaunliche Volte:
Insofern ist auch diese Frage des Abgeordneten Höcke beantwortet: Hat der Pressesprecher des TMBJS, also des Bildungsministeriums, den stellvertretenden Pressesprecher des Justizministeriums gebeten, im Hinblick auf mögliche Presseanfragen zu dem Vorgang die Frage zu klären, in wessen Zuständigkeit mögliche Presseanfragen beantwortet werden?
Diese Frage wird hier als die Eigentliche dargestellt. Eine einfache Absprache von zwei Pressereferenten also. Wozu hierzu die die Bildungsministerin und der Leiter der Abteilung Schulaufsicht anwesend sein müssen, wird nicht erklärt, denn der Staatskanzleichef berichtet weiter:
Der persönliche Referent und stellvertretende Pressesprecher des TMMJV befand sich also auf der Leitungsebene des TMBJS und führte das Gespräch. Der Pressesprecher des TMBJS regte gegenüber der Ministerin an, die unterschiedlichen Rechtspositionen noch mal zu verdeutlichen. Dieses Gespräch fand am 27. Juni von 17.00 Uhr bis 17.45 Uhr unter Anwesenheit der Bildungsministerin, des Pressesprechers des TMBJS, des stellvertretenden Pressesprechers des TMMJV und persönlichen Referenten des Justizministers und des Leiters der Abteilung der Schulaufsicht statt.
Fassen wir es noch einmal zusammen: Da treffen sich im Bildungsministerium zwei Pressesprecher, um zu klären, wer und wie auf mögliche Presseanfragen zur Causa Lauinger reagieren soll. Und die Bildungsministerin und der Leiter der Abteilung Schulaufsicht sitzen dabei. Es werden so ganz allgemein Rechtspositionen ausgetauscht. Wie man das halt so macht, abends zwischen fünf und sechs in Thüringer Ministerien, wenn die Schulversetzungen von einfachen Thüringer Bürgern verhandelt werden:
In diesem Gespräch wurden die Entscheidung der Bildungsministerin dargestellt und die unterschiedlichen Rechtspositionen erneut deutlich gemacht.
Und dann wird es spannend!
In dem Moment, als es um die Frage ging, die Rechtsposition nicht nur zu erläutern, sondern zu diskutieren, hat der persönliche Referent und stellvertretende Pressesprecher deutlich gemacht, dass er an dieser Stelle in der Diskussion nicht mehr als stellvertretender Pressesprecher des TMMJV und persönlicher Referent des Ministers agieren kann, weil er sonst den Eindruck erwecken würde, hier eine Vermischung der Rollen vorzunehmen, und sagte: Ich kann an dieser Stelle die Position des Herrn Lauinger nur als dessen Vertrauter darstellen. Und insofern ist er an dieser Stelle als Vertrauter von Herrn Lauinger und nicht als Mitarbeiter des Ministers reflektiert worden.
Der Persönliche Referent und stellvertretende Pressesprecher des Justizministers Lauinger hat sich also im Laufe des Gespräches durch einen Zauberspruch in einen “Vertrauten” des “Herrn Lauinger” verwandelt. Und damit ist der Privatmann Lauinger, der Berufliches und Privates nie vermischt hat, fein raus. So etwas gibt es nur im märchenhaften Thüringen.
Doch M. (der “Persönliche Referent” Anm. TBZ) lehnte offenkundig diese Option (Versetzung mit Prüfung Anm. TBZ) im Namen Lauingers endgültig ab. Im Vermerk heißt es, der Referent habe die “Entscheidung” seines Ministers mitgeteilt – der sich dann Klaubert anschloss. Erst danach wurden Schulamt und Schule vom Ministerium instruiert: Der Schüler rückte ohne Prüfung in die 11. Klasse vor.
Wäre das so, hätten der Thüringer Justizminister und der Privatmann Lauinger gelogen. Deshalb fordert die CDU nun die Herausgabe der Akten.
Der Staatskanzleichef beschließt die Diskussion mit einem Tweet:
Auf dieses “Wer behauptet, muss auch beweisen” kann man nur antworten:
Clandestina injusta praesumuntur (Heimliches ist im Zweifel Unrecht)