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Abstimmungsverhalten Thüringer Bundestagsabgeordneter

Das Recht auf informationelle Selbstbestimmung ist “das Recht des Einzelnen, grundsätzlich selbst über die Preisgabe und Verwendung seiner personenbezogenen Daten zu bestimmen.

    „Mit dem Recht auf informationelle Selbstbestimmung wären eine Gesellschaftsordnung und eine diese ermöglichende Rechtsordnung nicht vereinbar, in der Bürger nicht mehr wissen können, wer was wann und bei welcher Gelegenheit über sie weiß. Wer unsicher ist, ob abweichende Verhaltensweisen jederzeit notiert und als Information dauerhaft gespeichert, verwendet oder weitergegeben werden, wird versuchen, nicht durch solche Verhaltensweisen aufzufallen. […] Dies würde nicht nur die individuellen Entfaltungschancen des Einzelnen beeinträchtigen, sondern auch das Gemeinwohl, weil Selbstbestimmung eine elementare Funktionsbedingung eines auf Handlungsfähigkeit und Mitwirkungsfähigkeit seiner Bürger begründeten freiheitlichen demokratischen Gemeinwesens ist. Hieraus folgt: Freie Entfaltung der Persönlichkeit setzt unter den modernen Bedingungen der Datenverarbeitung den Schutz des Einzelnen gegen unbegrenzte Erhebung, Speicherung, Verwendung und Weitergabe seiner persönlichen Daten voraus. Dieser Schutz ist daher von dem Grundrecht des Art 2 Abs. 1 in Verbindung mit Art 1 Abs. 1 GG umfaßt. Das Grundrecht gewährleistet insoweit die Befugnis des Einzelnen, grundsätzlich selbst über die Preisgabe und Verwendung seiner persönlichen Daten zu bestimmen. “

Aus dem Volkszählungsurteil des Bundesverfassungsgerichts

Dieses “Grundrecht” auf informationelle Selbstbestimmung unterliegt einem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz. So darf das Recht auf informationelle Selbstbestimmung verletzt werden, wenn der Verdacht besteht, dass die Grundrechte oder die Sicherheit anderer oder des Staates gefährdet sind.

Wie z.B im Fall eines Wissenschaftlers, der wegen der Verwendung bestimmter Begrifflichkeiten in seinen wissenschaftlichen Publikationen im Internet ins Fadenkreuz des BKA geriet:

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Der Bundestag hat am vergangenen Freitag mit den Stimmen Thüringer Bundestagsabgeordneter ein Gesetz auf den Weg gebracht, das vorsieht Festnetz-, Mobil- und Internettelefonie, Beteiligte Telefonnummern, Dauer, Datum und Uhrzeit der Gespräche, Standorte der Anrufer bei Gesprächsbeginn sowie SMS-Verbindungsdaten, die IP-Adresse, den Anschluss, über den die Internet-Verbindung hergestellt wurde, E-Mail-Adressen und die Ein- und Ausgangsdaten der Kommunikationspartner mindestens 6 Monate zu speichern.

Darüberhinaus soll mit der monatelangen Speicherung personenbezogener Daten in Zukunft offenbar auch Dritten, also nichtstaatlichen Einrichtungen, ermöglicht werden, Auskunft darüber zu erlangen, mit wem der Bürger kommuniziert, welche Internetseiten er betrachtet und welche Onlinedienste er wie nutzt.

Das Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung wurde von folgenden Thüringer Bundestagsabgeordneten auf den Weg gebracht:

Volkmar Uwe Vogel (CDU) Greiz – Altenburger Land
Dr. Gerhard Botz (SPD) Sonneberg – Saalfeld-Rudolstadt – Saale-Orla-Kreis
Antje Tillmann (CDU) Erfurt – Weimar – Weimarer Land II
Carsten Schneider (SPD) Erfurt – Weimar – Weimarer Land II
Iris Gleicke (SPD) Suhl – Schmalkalden-Meiningen – Hildburghausen
Ernst Kranz (SPD) Eisenach – Wartburgkreis – Unstrut-Hainich-Kreis II
Peter Albach (CDU) Kyffhäuserkreis – Sömmerda – Weimarer Land I
Manfred Grund (CDU) Eichsfeld – Nordhausen – Unstrut-Hainich-Kreis I
Bernward Müller (CDU) Gera – Jena – Saale-Holzland-Kreis
Volker Blumentritt (SPD) Gera – Jena – Saale-Holzland-Kreis (hat sich nicht an der Abstimmung beteiligt)

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Gegen das Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung haben folgende Thüringer Abgeordnete gestimmt:

Katrin Göring-Eckardt (GRÜNE) Erfurt – Weimar – Weimarer Land II
Frank Spieth (Die Linke.)Erfurt – Weimar – Weimarer Land II
Petra Heß (SPD) Gotha – Ilm-Kreis
Kersten Naumann (Die Linke.) Kyffhäuserkreis – Sömmerda – Weimarer Land I
Uwe Barth (FDP) Gera – Jena – Saale-Holzland-Kreis
Bodo Ramelow (Die Linke.) Gera – Jena – Saale-Holzland-Kreis
Lukrezia Jochimsen (Die Linke)
Cornelia Hirsch (Die Linke)

Die einzige Thüringer Abgeordnete der Koalition, die sich gegen die Verletzung der informationellen Selbstbestimmung ausgesprochen hat, begründet ihre Entscheidung so:

    “Ich habe heute dem Gesetz zur „Neuregelung der Telekommunikationsüberwachung“ (Vorratsdatenspeicherung) nicht zugestimmt. Ich habe erhebliche Bedenken, ob die Richtlinie mit dem Europarecht vereinbar ist und ob überhaupt eine verfassungsgemäße Umsetzung gelingen wird. Auch die „Sicherheit der Daten“ bzw. deren Weiterverbreitung ist nur schwer zu kontrollieren. Durch das Cyber-Crime-Abkommen erlangen fremde Staaten Zugriff auf die Daten. Die weitere Verarbeitung in diesen Staaten ist nicht mehr kontrollierbar. Falsche oder falsch interpretierte Daten in den Händen fremder Staaten können zu repressiven Maßnahmen gegenüber deutschen Bürgern führen, ohne dass diesen etwas vorzuwerfen ist. Auch Wirtschaftsspionage wird in noch größerem Umfang möglich, als es bis jetzt der Fall ist. Die Verluste der Wirtschaft sind schwer vorherzusagen. Ich finde es richtig und notwendig, dass bei Verdachtsmomenten durch richterlichen Beschluss abgehört, erfasst und weiterverfogt werden kann. Bei diesem Gesetz wird aber die Bevölkerung unter Generalverdacht gestellt. Datenermittlung geschieht ohne Grund. Die Bürger haben keine Chance mehr, den Umgang mit ihren Daten zu kontrollieren. Bei einem Projekt dieses Umfangs überwiegen meiner Meinung die Risiken und potentiellen Schäden bei weitem einem Nutzen für die Gesellschaft.”

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“Zug der Erinnerung” auch in Thüringen

zde.jpgGestern startete in Frankfurt a.M ein Zug der Erinnerungzur Fahrt durch die Bundesrepublik. Der Zug, der von einer Dampflok gezogen wird und aus mehreren Ausstellungswagen besteht, verkehrt auf der Strecke der früheren Deportationen der Reichsbahn. Dort steuert er die Heimatstädte der über 12.000 Kinder an, die zwischen 1940 und 1944 in deutsche Vernichtungslager verschleppt wurden. Bisherige Haltestationen nach Frankfurt a.M. sind Bahnhöfe in Darmstadt, Mannheim, Karlsruhe, Stuttgart und Tübingen. Insgesamt wird der „Zug der Erinnerung“ über 3000 Kilometer zurücklegen.

An den früheren Deportationsorten bemühen sich Bürgervereine teilweise seit Monaten um Spurensuche nach den deportierten Kindern und Jugendlichen. Die Opfer stammen aus jüdischen Familien, aus Familien der Sinti und Roma oder sind Kinder von Nazi-Gegnern. Ihre Lebenszeugnisse, Fotos, Archivbelege und mündlichen Berichte wird der Zug am Ende der mehrmonatigen Reise zur Gedenkstätte Auschwitz (Oswiecim) bringen. Der Leidensweg der jugendlichen Opfer ist in der deutschen Öffentlichkeit bisher weitgehend unbeachtet geblieben.

Massendeportationen von Kindern und Jugendlichen fanden auch in den vormals okkupierten europäischen Staaten statt. Darin erinnert die fahrende Ausstellung mit Biografien aus Norwegen, Belgien, den Niederlanden, Frankreich, Italien, Griechenland und Osteuropa. Schätzungen sprechen von bis zu 1,5 Millionen Kindern und Jugendlichen, die nie mehr zurückkehrten.

Der Zug der Erinnerung wird auch die Bahnhöfe Gotha, Erfurt und Weimar anfahren.

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Wochenende

Da hier sicher keiner ein Video eines braunen Haufens sehen möchte – stattdessen eine Straßenszene von vor ein paar Wochen in Erfurt:
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Freygang war am Freitag in Erfurt

… und Lahnix hat ein paar Filmchen vom Konzert einer Band gemacht, die sich ankündigt mit: “Ihr Medium ist die Musik, aber auch die politische Aktion und die rohe Kraft von Sex und Suff und Happiness.”

Internet-Dokumentation über Erfurt

Die Erotikmesse 2007 in Erfurt findet vom 31.8.2007 bis 2.9.2007, täglich von 14.00 Uhr bis 01.00 Uhr in der Thüringenhalle (Werner-Seelenbinder-Straße 2, 99096 Erfurt) statt. Der Eintritt beträgt ca. 20 Euro.


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Der Diplomdesigner und freie TV-Journalist Jörg Buschka aus Wiesbaden bereist Deutschland und erzählt davon in einer Online-Video-Reportage auf seiner Webseite mit eingebundenen Videos, die er bei Sevenload gehostet hat. In neun 10- bis 20-minütigen Teilen (also insgesamt ca. 2 Stunden) berichtet er unter anderem auch über seinen Besuch in Erfurt (und der dortigen Erotikmesse):

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Rolling Stones Konzert in Erfurt sollte verboten werden

Erfurt (mdr): Wegen der Sorge um die Leichtathletikanlagen im Erfurter Steigerwaldstadion sollte ein Rolling Stones-Konzert nicht stattfinden dürfen. Die Stadtverwaltung Erfurt erfuhr erst durch eine Beschwerde der Konzertagentur von der einsamen Entscheidung des Sportdirektors des Stadions und stellte die Auftrittsmöglichkeiten unverzüglich sicher.

Pfarrer verbrennt sich aus Protest gegen die Ausbreitung des Islam selbst

erfurt1.gifErfurt (idea) – Ein im Ruhestand lebender Pfarrer der Kirchenprovinz Sachsen ist am 1. November seinen schweren Brandverletzungen erlegen, die er sich am Reformationstag (31. Oktober) zugefügt hatte. Der 73-jährige Roland Weißelberg übergoss sich auf dem Gelände des Augustinerklosters in Erfurt mit Benzin und zündete sich an.Nach Angaben der Witwe hat sich ihr Mann selbst verbrannt aus Sorge um die Ausbreitung des Islam in Deutschland und der Haltung der Kirche dazu. Weisselberg hat unter anderem in Jena Theologie studiert.

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