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Abstimmungsverhalten Thüringer Bundestagsabgeordneter

Das Recht auf informationelle Selbstbestimmung ist “das Recht des Einzelnen, grundsätzlich selbst über die Preisgabe und Verwendung seiner personenbezogenen Daten zu bestimmen.

    „Mit dem Recht auf informationelle Selbstbestimmung wären eine Gesellschaftsordnung und eine diese ermöglichende Rechtsordnung nicht vereinbar, in der Bürger nicht mehr wissen können, wer was wann und bei welcher Gelegenheit über sie weiß. Wer unsicher ist, ob abweichende Verhaltensweisen jederzeit notiert und als Information dauerhaft gespeichert, verwendet oder weitergegeben werden, wird versuchen, nicht durch solche Verhaltensweisen aufzufallen. […] Dies würde nicht nur die individuellen Entfaltungschancen des Einzelnen beeinträchtigen, sondern auch das Gemeinwohl, weil Selbstbestimmung eine elementare Funktionsbedingung eines auf Handlungsfähigkeit und Mitwirkungsfähigkeit seiner Bürger begründeten freiheitlichen demokratischen Gemeinwesens ist. Hieraus folgt: Freie Entfaltung der Persönlichkeit setzt unter den modernen Bedingungen der Datenverarbeitung den Schutz des Einzelnen gegen unbegrenzte Erhebung, Speicherung, Verwendung und Weitergabe seiner persönlichen Daten voraus. Dieser Schutz ist daher von dem Grundrecht des Art 2 Abs. 1 in Verbindung mit Art 1 Abs. 1 GG umfaßt. Das Grundrecht gewährleistet insoweit die Befugnis des Einzelnen, grundsätzlich selbst über die Preisgabe und Verwendung seiner persönlichen Daten zu bestimmen. “

Aus dem Volkszählungsurteil des Bundesverfassungsgerichts

Dieses “Grundrecht” auf informationelle Selbstbestimmung unterliegt einem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz. So darf das Recht auf informationelle Selbstbestimmung verletzt werden, wenn der Verdacht besteht, dass die Grundrechte oder die Sicherheit anderer oder des Staates gefährdet sind.

Wie z.B im Fall eines Wissenschaftlers, der wegen der Verwendung bestimmter Begrifflichkeiten in seinen wissenschaftlichen Publikationen im Internet ins Fadenkreuz des BKA geriet:

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Der Bundestag hat am vergangenen Freitag mit den Stimmen Thüringer Bundestagsabgeordneter ein Gesetz auf den Weg gebracht, das vorsieht Festnetz-, Mobil- und Internettelefonie, Beteiligte Telefonnummern, Dauer, Datum und Uhrzeit der Gespräche, Standorte der Anrufer bei Gesprächsbeginn sowie SMS-Verbindungsdaten, die IP-Adresse, den Anschluss, über den die Internet-Verbindung hergestellt wurde, E-Mail-Adressen und die Ein- und Ausgangsdaten der Kommunikationspartner mindestens 6 Monate zu speichern.

Darüberhinaus soll mit der monatelangen Speicherung personenbezogener Daten in Zukunft offenbar auch Dritten, also nichtstaatlichen Einrichtungen, ermöglicht werden, Auskunft darüber zu erlangen, mit wem der Bürger kommuniziert, welche Internetseiten er betrachtet und welche Onlinedienste er wie nutzt.

Das Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung wurde von folgenden Thüringer Bundestagsabgeordneten auf den Weg gebracht:

Volkmar Uwe Vogel (CDU) Greiz – Altenburger Land
Dr. Gerhard Botz (SPD) Sonneberg – Saalfeld-Rudolstadt – Saale-Orla-Kreis
Antje Tillmann (CDU) Erfurt – Weimar – Weimarer Land II
Carsten Schneider (SPD) Erfurt – Weimar – Weimarer Land II
Iris Gleicke (SPD) Suhl – Schmalkalden-Meiningen – Hildburghausen
Ernst Kranz (SPD) Eisenach – Wartburgkreis – Unstrut-Hainich-Kreis II
Peter Albach (CDU) Kyffhäuserkreis – Sömmerda – Weimarer Land I
Manfred Grund (CDU) Eichsfeld – Nordhausen – Unstrut-Hainich-Kreis I
Bernward Müller (CDU) Gera – Jena – Saale-Holzland-Kreis
Volker Blumentritt (SPD) Gera – Jena – Saale-Holzland-Kreis (hat sich nicht an der Abstimmung beteiligt)

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Gegen das Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung haben folgende Thüringer Abgeordnete gestimmt:

Katrin Göring-Eckardt (GRÜNE) Erfurt – Weimar – Weimarer Land II
Frank Spieth (Die Linke.)Erfurt – Weimar – Weimarer Land II
Petra Heß (SPD) Gotha – Ilm-Kreis
Kersten Naumann (Die Linke.) Kyffhäuserkreis – Sömmerda – Weimarer Land I
Uwe Barth (FDP) Gera – Jena – Saale-Holzland-Kreis
Bodo Ramelow (Die Linke.) Gera – Jena – Saale-Holzland-Kreis
Lukrezia Jochimsen (Die Linke)
Cornelia Hirsch (Die Linke)

Die einzige Thüringer Abgeordnete der Koalition, die sich gegen die Verletzung der informationellen Selbstbestimmung ausgesprochen hat, begründet ihre Entscheidung so:

    “Ich habe heute dem Gesetz zur „Neuregelung der Telekommunikationsüberwachung“ (Vorratsdatenspeicherung) nicht zugestimmt. Ich habe erhebliche Bedenken, ob die Richtlinie mit dem Europarecht vereinbar ist und ob überhaupt eine verfassungsgemäße Umsetzung gelingen wird. Auch die „Sicherheit der Daten“ bzw. deren Weiterverbreitung ist nur schwer zu kontrollieren. Durch das Cyber-Crime-Abkommen erlangen fremde Staaten Zugriff auf die Daten. Die weitere Verarbeitung in diesen Staaten ist nicht mehr kontrollierbar. Falsche oder falsch interpretierte Daten in den Händen fremder Staaten können zu repressiven Maßnahmen gegenüber deutschen Bürgern führen, ohne dass diesen etwas vorzuwerfen ist. Auch Wirtschaftsspionage wird in noch größerem Umfang möglich, als es bis jetzt der Fall ist. Die Verluste der Wirtschaft sind schwer vorherzusagen. Ich finde es richtig und notwendig, dass bei Verdachtsmomenten durch richterlichen Beschluss abgehört, erfasst und weiterverfogt werden kann. Bei diesem Gesetz wird aber die Bevölkerung unter Generalverdacht gestellt. Datenermittlung geschieht ohne Grund. Die Bürger haben keine Chance mehr, den Umgang mit ihren Daten zu kontrollieren. Bei einem Projekt dieses Umfangs überwiegen meiner Meinung die Risiken und potentiellen Schäden bei weitem einem Nutzen für die Gesellschaft.”

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Bundesgartenschau: Betrug in Gera und Ronneburg?

Vor ein paar Stunden wurde bei der THÜRINGER BLOGZENTRALE noch über mögliche Zusammenarbeit spekuliert, zwischen dem Management der Bundesgartenschau, die mit dem einfallsreichen Slogan “Gemeinsam sind wir super” wirbt und der Illustrierten “SUPERillu”, die diesen Satz offenbar seit einigen Jahren für ihre Eigenwerbung nutzt. Heute abend nun schlägt die Nachricht wie eine Bombe ein, dass Mitarbeiter der Bundesgartenschau und sogar der Ronneburger Bürgermeister unter Betrugsverdacht stehen. Bei Auftragsvergabe und Fördermitteln soll es Manipulationen gegeben haben, berichtet die Mitteldeutsche Zeitung.