Vogelgrippe erreicht Thüringen
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Das Thüringer Gesundheitsministerium teilt mit, dass auch bei einem weiteren toten Wildvogel, gefunden in der Nähe der Talsperre Windischleuba (Altenburger Land), das Vogelgrippevirus H5N1 festgestellt wurde. Bereits vorgestern war über den ersten H5N1-Fall in Thüringen berichtet worden. Aus einer Pressemitteilung des Gesunheitsministeriums:
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“Durch das Friedrich-Loeffler-Institut wurde heute bei einem an der Talsperre Windischleuba (Altenburger Land) aufgefundenen Wildvogel (Höckerschwan) das hochpathogene Influenza A Virus vom Subtyp H5N1 amtlich nachgewiesen. Eine Laborprobe dieses Wildvogels war zur Abklärung vom Thüringer Landesamt für Lebensmittelsicherheit und Verbraucherschutz zum nationalen Referenzlabor übersandt worden. Auf die Pressemitteilung von gestern wird verwiesen.
Entsprechend den rechtlichen Bestimmungen ist ein Sperrbezirk mit einem Radius von drei Kilometern und ein Beobachtungsgebiet mit einem Radius von zehn Kilometern um den Fundort des toten Vogels ausgewiesen worden. Die Gebiete sind mit Schildern gekennzeichnet.
Im Sperrgebiet (Drei Kilometer-Radius) gilt eine absolute Stallpflicht für Geflügel. Diese war bereits im Zusammenhang mit der Feststellung von Wildvogel- Geflügelpest in Sachsen vorsorglich für die 500m- Uferzone um die Talsperre veranlasst worden. Hunde und Katzen dürfen dort nicht frei umherlaufen. Geflügelbetriebe werden regelmäßig kontrolliert.

Darüber hinaus gilt in den nächsten drei Wochen ein Verbringungsverbot von Geflügel und Geflügelprodukten. Tierhalter im Sperrbezirk sind verpflichtet, dass an den Ein- und Ausgängen von Geflügelställen Matten ausgelegt und diese mit einem wirksamen Desinfektionsmittel getränkt werden. Betriebsfremde Personen dürfen Geflügelställe im Sperrgebiet nicht betreten. Feuchtgebiete, an denen sich Wildvögel sammeln, werden verstärkt nach verendeten Tieren abgesucht.
Im Beobachtungsgebiet (Zehn Kilometer-Radius) gilt ebenfalls eine Stallpflicht für Haus- und Nutzgeflügel. In Grünanlagen sollten Wasservögel nicht gefüttert oder angefasst werden. Hundehalter in der Beobachtungszone werden eindringlich an die Anleinpflicht erinnert.
Es wird erneut ausdrücklich darauf hingewiesen, dass es sich bei der Wildvogel-Geflügelpest um eine Tierseuche handelt. Die Ansteckungsgefahr für Menschen ist außerordentlich gering und nur nach sehr engem Kontakt vom Tier zum Mensch möglich.
Nachtrag (6.7.07): Nun ist offenbar auch Nutzgeflügel betroffen. Bei einer Hausgans im Landkreis Saalfeld-Rudolstadt wurde H5N1 diagnostiziert.
July 8th, 2007 at 12:03 am
Noch nie wurde das benannte Virus nachgewiesen, die Planung einer Panik unter diesem Vorwand schon!
Was von der WHO kommt, wurde im Pentagon ausgeheckt, das ist also eher eine nachdrückliche Werbung für Rummiflu -oder auch Tamiflu, wer die Hintergründe schon kennt, weiß Bescheid.
ansonsten kann man das jederzeit nachholen, z.B. hier: +++ editiert +++
Seit Jahren werden die Behörden aufgefordert, endlich die Beweise auf den Tisch zu legen, daß Viren als Krankheitsverursacher nachgewiesen wurden -Fehlanzeige.
Was hier bei uns passierte, war ein sachlich nicht nachvollziehbarer Überfall auf die privaten Geflügelhalter, denen, nachdem man sie des Nachts aus ihren Betten holte, alle gesunden Tiere getötet wurden. Tiere, die mit Sicherheit gesünder waren, als in den Massenanlagen.
Entsprechend auch die Kommentare vor Ort: “Ihr wollt doch nur, daß wir eure dreckigen Tiere essen!”