Von Sven
Die THÜRINGER BLOGZENTRALE hat am Freitag Post erhalten, von der Anwaltskanzlei Dr. Eick & Partner GbR. Diese Kanzlei vertritt die Zeitungsgruppe Thüringen. In dem Schreiben der Anwaltskanzlei werden wir darum gebeten aufgefordert, einen Beitrag aus der THÜRINGER BLOGZENTRALE zu entfernen. Die Kanzlei hat sich 14 Stunden für eine Rückäußerung “vorgemerkt“.
Was ist passiert?
Wir hatten darüber geschrieben, wie es kommt, dass die Zeitungsgruppe Thüringen kürzlich einen Zuwachs von 20.000 Lesern bejubeln konnte – wo doch jedes Kind weiß, dass die Zeitungsgruppe Thüringen immer weniger Zeitungen verkauft und dass vor allem die Stammleser der Zeitungen abwandern.
Das geheimnisvolle Leserwachstum ist nun tatsächlich möglich, weil die Leserzahlen eben nicht (nur) anhand der Zahl der verkauften Auflage ermittelt werden können, sondern auch durch – Achtung – Umfragen(!). Die Thüringer werden also befragt, ob sie Produkte der Zeitungsgruppe Thüringen lesen – wozu vermutlich auch das kostenlose Werbeblättchen “Allgemeiner Anzeiger” gehören dürfte. Die so ermittelte Wahrscheinlichkeit(!), dass jemand ein ZGT-Blatt liest, wird “Reichweite“ genannt und von der „Media Analyse“ ermittelt. Wie genau das geschieht und was der Begriff “Leser” in diesem Fall bedeutet, ist jedenfalls gar nicht so einfach zu verstehen.
Der Medienjournalist und Blogger Stefan Niggemeier schreibt zum Thema “Media Analyse”:
Die Daten der „Media Analyse“, die von Medien und Werbewirtschaft als Währung behandelt werden, sind häufiger seltsam. Ein eindrucksvolles Beispiel ist die Onanier-Zeitschrift „Coupé“: Der sind zwischen 2004 und 2008 drei Viertel der Käufer verloren gegangen. Laut „Media Analyse“ schrumpfte die Leserzahl in diesem Zeitraum aber nur um rund ein Viertel. 2008 müsste nach diesen Werten jede Ausgabe von „Coupé“ durch zehn bis 13 Paar Hände gegangen sein, was man sich wirklich nicht vorstellen möchte.
In dem inkriminierten Beitrag der THÜRINGER BLOGZENTRALE ging es also darum zu zeigen, dass die ZGT hier nicht über den Zuwachs von zahlenden Lesern jubelt, denen die Produkte der ZGT etwas wert sind, sondern über eine zweifelhafte, per Umfrage ermittelte Zahl. Es wurde in unserem Beitrag die “verkaufte Auflage” (gemäß IVW) der “Reichweite” (gemäßt “Media-Analyse”) gegenübergestellt und damit klargemacht, dass zwischen Auflage und Reichweite ein Unterschied besteht, der offenbar eben nicht jedem klar ist.

Der Anwalt der Zeitungsgruppe Thüringen meint nun aber pikanterweise, dass der Beitrag in der THÜRINGER BLOGZENTRALE die IVW-Statistik, das heißt die verkaufbare “Auflage” mit der “Reichweite” verwechsle und damit suggeriere, dass die ZGT mit unzutreffenden Zahlen operiere. Die Zeitungsgruppe Thüringen möchte deshalb, dass wir den Beitrag aus dem Netz nehmen.
Wir haben den Beitrag im Netz gelassen, damit sich jeder Leser seine eigene Meinung bilden kann. Und damit weiterhin jeder interessierte Leser sehen kann, dass es einen Unterschied zwischen verkaufbarer “Auflage” und einer statistischen Lesewahrscheinlichkeit (“Reichweite”) gibt.
Der Anwalt der Zeitungsgruppe Thüringen hat uns übrigens freundlicherweise zuerst eine Mail geschrieben – so wie im Impressum erbeten – bevor, das vergißt er nicht zu erwähnen, “weitere Schritte” in Erwägung gezogen werden. Welche weiteren Schritte das sein sollen, hat er zunächst offengelassen. Was er wohl meint?
Wir hatten in letzer Zeit jedenfalls viel zu meckern über die Zeitungsgruppe Thüringen. Verständlich, dass man darauf reagiert. Dass die Zeitungsgruppe Thüringen auf die Kritik nun mit einer anwaltlichen Löschungsaufforderung antwortet, macht klar: Es fehlt zwar an Nerven, Stil und Argumenten – aber offenbar nicht an Geld.
Und die Zeitungsgruppe Thüringen will vermutlich vor allem eines: Eine öffentliche Diskussion über die wirkliche Zahl ihrer Leser verhindern.